26.07.2016

Intelligent vernetztes Heim

Smart-Home-Technologien auf dem Vormarsch

Dr. Christian Schede, Managing Partner und Leiter der Branchengruppe Immobilien bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Greenberg Traurig, Greenberg Traurig Germany, LLP
Dr. Christoph Enaux, Rechtsanwalt und Partner, Greenberg Traurig Germany, LLP
Dr. Christian Schede

Als George Lucas vor fast 40 Jahren den ersten "Star Wars"-Film in die Kinos brachte, ließ er den Astromech-Droiden R2D2 Raumfahrzeuge steuern und reparieren. Nicht zuletzt aufgrund seines hochintelligenten Datenspeichers rettete R2D2 mehrfach das Leben seiner Freunde, indem er Maschinen wie von Geisterhand stoppen oder Gefängnistüren sich plötzlich öffnen ließ.

Schon heute gibt es schlüssellose Zugangssysteme, selbst nachbestellende Kühlschränke und Räume, die Personen erkennen und Licht, Musik sowie Temperatur anpassen. Bei der Sicherheit ist es Standard, die Alarmanlage mit den Diensten externer Sicherheitsfirmen zu vernetzen. Und bei der Stromerfassung sind Smart Meter, also intelligente elektronische Messzähler, seit Januar 2015 für Neubauten, größere Renovierungen und Abnehmer mit hohem Stromverbrauch gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der Vermietung hat die digitale Revolution in Form von Wunschmieter-Plattformen und komplett digitalisierten Vermietungsvorgängen längst Einzug gehalten.

Technisch angetrieben wird die Entwicklung zum smarten Zuhause durch die zunehmende Verfügbarkeit von Breitbandnetzen, durch die stetig wachsende Möglichkeit der Speicherung digitaler Inhalte in der Cloud sowie insbesondere durch die rasant fortschreitende digitale Vernetzung aller Lebensbereiche und Gegenstände im "Internet of things". Eine zentrale Rolle spielen die miteinander kommunizierenden Geräte, die sogenannten "connected devices". Schon jetzt dienen Smartphone oder Tablet als "Steuerungszentrale" für Jalousien, Beleuchtung, Heizung oder auch die Musikanlage.

Immobilienbesitzern und Wohnungswirtschaft bietet sich durch den richtigen Einsatz von Smart-Home-Produkten die Chance, Kosten zu senken und Wert- und Effizienzsteigerungspotenziale zu realisieren. Bestandsobjekte können mittels intelligenter Technologien aufgewertet, Neubauten durch den Einbau maßgeschneiderter Installationen mit einem Alleinstellungsmerkmal versehen werden. Aber auch die Bewohner - Mieter wie Eigentümer - profitieren von den neuen technologischen Möglichkeiten. So können beispielsweise altersgerechte Assistenzsysteme ("Ambient Assisted Living", AAL) Menschen, die auf Hilfe von außen angewiesen sind, länger als bisher ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen.


Steigerung der Wohnqualität und bessere Mieterbindung

Immobilieneigner sollten sich überlegen, mit welchen smarten Komponenten sie etwa die Energieeffizienz von Immobilien nachhaltig erhöhen oder die Wohnqualität steigern können. Intelligente Heimvernetzung kann darüber hinaus ein Instrument zur gezielten Ansprache gewünschter Zielgruppen und zur langfristigen Mieterbindung sein.

Elementar für die Nutzung von Smart-Home-Technologien ist eine entsprechende technische Infrastruktur - ohne den Anschluss an leistungsfähige Breitbandnetze sind viele der neuen Dienste nicht realisierbar. Auch beim Anschluss der Netze an das Gebäude gibt es zahlreiche innovative Geschäftsmodelle, die sowohl für Gebäudeeigentümer als auch für Mieter Mehrwerte schaffen.

Smart-Home-Technologien - heute noch vorwiegend in Luxusimmobilien präsent - finden durch die rasante technische Entwicklung und neue Vertriebswege immer mehr Zugang zum Massenmarkt. Allerdings gibt es neben den technischen auch noch einige rechtliche Hürden zu überwinden. So müssen zum Beispiel einheitliche Standards geschaffen und komplexe datenschutz- und haftungsrechtliche Fragen geklärt werden. Auch Transparenz und Vertrauen in die neuen Techniken sind für deren Erfolg essenziell. Eigentümer sollten daher gegenüber ihren Mietern den Mehrwert entsprechender intelligenter Hausfunktionen klar kommunizieren.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Greenberg Traurig Germany, LLP
Erstveröffentlichung: Euro am Sonntag, Januar 2016