25.03.2020

Corona-Krise

Bundestag schickt Insolvenz in Quarantäne und vergisst Gewerbevermieter

Dr. Esfandiar Khorrami, Rechtsanwalt und Partner, Bottermann Khorrami
Dr. Esfandiar Khorrami

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem negative wirtschaftliche Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie abgemildert werden sollen. Neben der Tatsache, dass Vermieter Mietverträge über Wohn- und Gewerberäume aufgrund von coronabedingten Zahlungsrückständen nicht kündigen dürfen, sieht das Gesetz vor, die Insolvenzantragspflicht und das damit verbundene Zahlungsverbot an Gläubiger bis zum 30. September 2020 auszusetzen. Einerseits ist das Aussetzen der Insolvenzantragspflichten hilfreich, um Zeit zu gewinnen und damit die einzelnen Unternehmen handlungsfähig bleiben. Genauso wichtig ist aber, dass das Geld aus dem Stabilisierungsfonds, schnell und in ausreichender Höhe dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird. Allerdings sieht das Gesetzespaket keine geeigneten Schutzmaßnahmen für Vermieter vor, die durch Kündigungsverbote und die Stundung von Mieten Gefahr laufen, selbst in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten.

So sollen mit den vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen des Corona-Pakets, denen am Freitag noch der Bundesrat zustimmen muss, Unternehmen und Mieter von Wohn- und Gewerberäumen geschützt werden, die aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie vorübergehend zahlungsunfähig sind. Aber auch Vermieter werden die Auswirkungen der Corona-Krise deutlich zu spüren bekommen: durch Einnahmeausfälle, höhere Leerstandsquoten und möglicherweise schwierigere Neuvertragsverhandlungen mit Gewerbemietern. Mit den weitreichenden Einschränkungen auf Vermieterseite stehen Eigentümern schwierige Zeiten bevor. Viele werden in dieser Situation und bei Ausfall laufender Mieteinnahmen ihre eigenen Verbindlichkeiten möglicherweise nicht mehr erfüllen können. Das wird besonders hart private Vermieter treffen, die Immobilieneigentum zur Altersvorsorge erworben haben. Zumal säumige Mieter, die sich auf die Corona-Pandemie berufen, bis Juni 2022 Zeit haben, offene Mietzahlungen auszugleichen. Dagegen können Eigentümer und Vermieter ihre Zahlungsverpflichtungen wie beispielsweise Kreditzinsen oder laufende Versorgerkosten nicht stunden.

So gut das Gesetz auch gemeint ist, so besteht doch die Gefahr, dass durch das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen und die Möglichkeit, Mieten nicht zahlen zu müssen, das wirtschaftliche Problem nur verschoben wird, nämlich von Gewerbetreibenden und Mietern zum Vermieter.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Bottermann Khorrami LLP
Erstveröffentlichung: The Property Post, 25. März 2020

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