Immobilienwirtschaft konkretisiert Nachhaltigkeitsstrategien
Die Energiewende zeigt auch Folgen für die Immobilienwirtschaft. In der Arbeit des ZIA-Ausschusses Nachhaltigkeit Energie Umwelt wurden im vergangenen Jahr außerdem verschiedene Ansätze der Konkretisierung des Themas Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft bearbeitet. Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren die Novelle der EnEV, der Sanierungsfahrplan, Reporting nach GRI und die Diskussion über Ansätze für ein energetisch-technisches Benchmarking.
Laut dem am 6. Februar 2013 vorgelegten Kabinettsentwurf der Energieeinsparverordnung (ENEV) erfährt der Bestand keine Verschärfungen der energetischen Anforderungen. Bei Neubauten ist dagegen eine Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs von je 12,5 Prozent je 2014 und 2016 bei Wohn- und Nichtwohngebäuden vorgesehen. Der ZIA begrüßt, dass es beim Bestand keine Verschärfungen geben soll, da man bei der Sanierung von Bestandsgebäuden schlicht an technisch-physikalische Grenzen stößt. Bei Neubauten ist allerdings schon mit dem Anforderungsniveau der EnEV 2009 die Grenze der Wirtschaftlichkeit für energetische Sanierungsmaßnahmen erreicht. Positiv kann man bewerten, dass die Bundesregierung mit dem EnEV-Entwurf offensichtlich anstrebt, längerfristig zu planen und damit zugleich verlässliche Planungssicherheit für Investoren zu gewährleisten, da sie bis über 2016 hinaus Vorgaben macht.
Aufgrund der klimapolitischen Ziele, bis 2050 mindestens 80 Prozent des Primärenergieverbrauchs und bis 2020 mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs einzusparen, soll das BMVBS einen Sanierungsfahrplan für Gebäude aufstellen. Dabei betont der ZIA, dass es sich aus seiner Sicht nur um einen Orientierungsrahmen handeln kann, der auf Freiwilligkeit beruht. Die Immobilienwirtschaft besteht auf der Einhaltung der gleichlautenden Beschlüsse der Bundesregierung. Es darf keinen (bis 2050 reichenden) Stufenplan mit verbindlichen Sanierungszielen – im Sinne eines Sanierungszwangs – geben. Vielmehr müssen eine langfristige Strategie und eine optimale Abstimmung des Instrumentenmixes zur Gebäudesanierung erfolgen und zugleich eine schlüssige Systematik erkennen lassen, damit Investoren aufgrund langfristig verlässlicher Rahmenbedingungen Planungs- und Investitionssicherheit bekommen. Dabei sind u.a. eine neutrale und kompetente Energieberatung, Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Umsetzung des Sanierungsfahrplans wichtige Grundlagen.
Im ZIA-Ausschuss Nachhaltigkeit Energie Umwelt wurde die Idee eines brancheneinheitlichen Reportings diskutiert. Ausgehend von gesamtgesellschaftlichen Megatrends wie dem Klimawandel oder dem demografischen Wandel wird beim Reporting konkret zu den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) im Hinblick auf Chancen, Risiken sowie im Verhältnis dazu von Bedürfnissen und Erwartungshaltungen aus Unternehmenssicht berichtet. Weltweit erstellen mittlerweile alle großen Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte, um dem Anspruch an Transparenz der nachhaltigen Qualitäten von Unternehmen gerecht zu werden und den strategischen Ansatz nachhaltiger Unternehmensführung, der stärker werdend von Investoren gefordert wird, zu verdeutlichen. Zudem gibt es Länder wie Dänemark oder Schweden, die gesetzliche (Nachhaltigkeits-) Berichtspflichten definiert haben. Letztlich dient das Reporting auch der Firmenreputation mit Trend zu zukünftig eher stärkerem Reporting und höheren Ansprüchen.
Um dem Anspruch an Vergleichbarkeit der nachhaltigen Qualitäten von Unternehmen der Immobilienwirtschaft gerecht zu werden, wird ein standardisiertes Reporting angestrebt. Die Einheitlichkeit von Reportingrahmen und Reportinginhalten wird durch die Orientierung am international gebräuchlichen Standard der Global Reporting Initiative (GRI) sichergestellt. Nachhaltigkeit gewinnt in der Immobilienbranche zunehmend an Bedeutung. Bleiben Belange nachhaltiger Unternehmensführung unberücksichtigt, kann dies die zukünftige Wettbewerbsposition von Unternehmen beeinträchtigen. Eine Berichterstattung zum Thema Nachhaltigkeit wirkt dem gezielt entgegen. Im Fokus der Betrachtung steht hierbei der Bestand. Neben der Darstellung der nachhaltigen Performance von Gebäuden oder Portfolios zielt die der Analyse folgende Identifikation von Maßnahmen auf die Steigerung der ökologischen und ökonomischen Performance von Gebäuden ab. Im Rahmen der Instandhaltung bildet wiederum deren Durchführung den Hebel zur Erreichung der politisch-gesellschaftlichen global vereinbarten Klimaziele. Der ZIA hat daher in der 3. überarbeiteten und ergänzten Auflage seines Nachhaltigkeitsleitfadens erstmals eine ZIA-Empfehlung für das Reporting nach GRI formuliert.
Aufbauend auf dem Reporting soll zukünftig ein Benchmarking möglich werden. Der ZIA hat bereits begonnen, erste Vorschläge zu einem brancheneinheitlichen Benchmarkingansatz zu machen. Anhand von Beispielen wurde dargestellt, wie konkret entwickelte Benchmarks und ihre Anwendung zu Kosteneinsparungen und Verbesserungen der Performance von Immobilien führen. Bedacht werden müssen dabei auch die Ressourcenzusammensetzung bei Gebäuden sowie die heutigen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen. Grundlage des Benchmarkings ist ein Energie-Datenmanagement, d.h. das Erfassen und Prüfen von Verbrauchsdaten. Zu beachten sind ebenso einzelne Kriterien beim Bedarf (Planung) und Verbrauch (Ist).
Durch das Erstellen von Benchmarks werden Optimierungsbedarfe wie auch -potenziale identifiziert. Anschließend werden die Optimierungspotenziale regelmäßig durch Verbrauchsreduzierung und Betriebsoptimierung realisiert. Zu diskutieren sind aus geschäftlicher Sicht die internen und zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen der jeweiligen Firmen zu den Benchmarks. Im Ergebnis überwiegen eindeutig die Vorteile des Benchmarkings, da Transparenz und Wettbewerb geschaffen wird, eine erheblich bessere Überwachung und Beurteilung der Verbrauchswerte möglich ist, Eigentümer und Mieter besser informiert sind und Kosten reduziert werden. Die Entwicklung eines Benchmarkingansatzes stellt eine Konkretisierung von Handlungsempfehlungen des ZIA-Nachhaltigkeitsleitfadens und des darin enthaltenen Branchenkodexes dar.
Weitere Themen unserer Ausschussarbeit waren Contracting, die Aktivitäten der dena im Gebäudebereich, das Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen von Wohngebäuden und Fernwärme.
In Zukunft wird die Fortentwicklung des Benchmarkingansatzes für Immobilien als wichtiges Hilfsmittel für Transparenz und Orientierung stehen.
Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Erstveröffentlichung: ZIA Geschäftsbericht 2012/2013