27.07.2020

Sonder-AfA für Mietwohnungsbau

Staat verschenkt Geld für bezahlbares Wohnen

Rainer Schorr, Geschäftsführer, PRS Family Trust GmbH
Rainer Schorr

Viel vorgenommen hat sich die Bundesregierung für den Wohnungsbau. Allerdings ist sie noch weit davon entfernt, ihren Zielwert von 1,5 Millionen neuen Wohnungen in der laufenden Wahlperiode zu erreichen. Insbesondere in vielen Groß- und Universitätsstädten bleiben die Wohnungsmärkte angespannt. Mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau gibt es seit etwa einem Jahr ein Mittel, mit dem zumindest der Bau von Mietwohnungen beschleunigt werden soll: In den ersten vier Jahren nach Fertigstellung können jeweils fünf Prozent der Bau- und Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Der Bund geht davon aus, mit der Sonderabschreibung den Bau von bis zu 600.000 Wohnungen zu fördern. Und der Staat lässt sich dieses Förderinstrument laut Prognoserechnung allein bis Ende 2022 etwa 410 Millionen Euro kosten.

Die Begeisterung über die Sonderabschreibung für bezahlbares Wohnen hält sich dennoch in Grenzen. Denn es gibt viele offene Fragen zum finanziellen Vorteil der neuen Regelung. Weder an den Genehmigungszahlen noch an den Rückmeldungen der Unternehmen lässt sich bisher feststellen, dass das Konzept funktioniert. Die Corona-Krise legte zusätzlich vieles lahm. Das Bundesfinanzministerium hat nun, offenbar um die Begeisterung bei Unternehmen zu stärken, ein "Berechnungsschema zur Ermittlung des relevanten wirtschaftlichen Vorteils aus der Sonderabschreibung" auf ihre Homepage gestellt, damit sich jeder potenziell Berechtigte noch mal schulen kann.

Dabei wird die Förderung von der Branche unterschätzt: Die weiterhin existierende lineare AfA von zwei Prozent mitgedacht, können Bauträger und Investoren in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Kosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abschreiben. Das ist ein enormer Anreiz, auch wenn nur Herstellungskosten von maximal 2.000 Euro je Quadratmeter berücksichtigt werden. Überhaupt trage der betreffende Paragraph deutlich die Handschrift der SPD, weshalb Wohnungen mit Herstellungskosten von über 3.000 Euro Quadratmeter ausdrücklich von der Förderung ausgenommen seien. Bloß nichts fördern, was die Wählerbasis als Luxus ansehen könnte, sondern nur den Standardmietwohnungsbau. Die Einheiten müssen überdies zehn Jahre lang vermietet werden, wobei sich zwischenzeitlicher Leerstand nicht schädlich auswirkt, Selbstnutzung aber schon. Wer innerhalb der Frist selbst einzieht, verliert den Anspruch auf die Förderung.

Das Angebot gilt bis 31. Dezember 2021 und könnte den Mietwohnungsbau maßgeblich befördern. Die Vorteile sind nur zu wenig bekannt und die Handhabung, wie in Deutschland leider oft üblich, etwas umständlich. Weil aber Wohnungen in den großen Städten und deren Umland gebraucht werden, könnten Bauträger und Investoren diese Abschreibungsmöglichkeit auch als Hinweis auf ein dringend erforderliches Engagement sehen.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von DLE Deutsche Landentwicklung
Erstveröffentlichung: DLE-Blog vom Juli 2020

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