13.08.2015

Die Regulierungswut hält an

Immobilienwirtschaftliche Verbandsarbeit in Brüssel

Ulrich Höller, Vizepräsident des ZIA und ehem. Vorsitzender des Vorstandes, DIC Asset AG
Ulrich Höller

Die Regulierungsvorhaben der Europäischen Kommission im Finanzdienstleistungsbereich nehmen kein Ende. Für die kommenden Monate stehen unter anderem Vorhaben zu Schattenbanken, langfristigen Investitionen oder die im Rahmen einer „Verstärkten Zusammenarbeit“ nur in einigen Mitgliedstaaten angestrebte Finanztransaktionssteuer an. Die Immobilienwirtschaft wird durch die meisten Vorhaben direkt oder indirekt betroffen, selbst wenn sie überwiegend dem Bereich der Realwirtschaft zuzuordnen ist. Die Stabilisierung der Finanzmärkte ist von großer Bedeutung und muss von den entsprechenden Regulierungsvorhaben begleitet werden. Dabei sind jedoch auch immer die Prinzipien der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Der ZIA begrüßt aus diesem Grund, dass der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Kohärenz in der europäischen Gesetzgebung zu Finanzdienstleistungen eröffnet hat. Die Abgeordneten haben erkannt, dass bei dem ambitionierten Vorhaben, alle Finanzmärkte, -produkte und Handlungsträger einer europäischen Regulierung zu unterwerfen, das Zusammenspiel der verschiedenen Maßnahmen von höchster Bedeutung ist und eine Überregulierung vermieden werden muss. Die Ergebnisse der Konsultation sollen auch dazu dienen, Prioritäten für die kommende Legislaturperiode des Parlamentes ab 2014 zu bilden. Der ZIA appelliert an die Europäischen Institutionen, bei weiteren Maßnahmen im Bereich der Finanzdienstleistungsregulierung Augenmaß zu wahren, die Kohärenz der verschiedenen Instrumente zu garantieren und die Regelungsadressaten klar zu definieren.

Einigung bei der Bankenregulierung

Nach jahrelangen Verhandlungen konnten sich die Europäischen Institutionen 2013 endlich auf eine Kompromisslösung zum CRD IV-Paket einigen, mit dem die sogenannten Basel III-Regelungen zur Bankenregulierung in europäisches Recht umgesetzt werden. Der ZIA hatte das Projekt von Anfang an verfolgt. Erfreulicherweise konnte erreicht werden, dass die ursprünglich zur Diskussion gestellten nationalen Privilegierungsmöglichkeiten bei der Unterlegung von Hypothekenkrediten mit Eigenkapital bestehenbleiben. Für erstrangig abgesicherte Wohnimmobilienkredite beträgt das Risikogewicht damit nur 35 Prozent und für Gewerbeimmobilienfinanzierungen 50 Prozent des Standardansatzes. Die privilegierte Eigenkapitalunterlegung ist eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung von Hypothekenkrediten in Deutschland. Auch bezüglich der Einführung einer Verschuldensobergrenze (Leverage Ratio) konnten Verbesserungen erzielt werden. Anstelle einer einheitlichen Leverage Ratio von 3 Prozent soll nun erst 2017 anhand eines Berichtes der EBA über die Anzahl und Höhe unterschiedlicher risikoadäquat ausgerichteter Leverage Ratios entschieden werden.

Anwendungsbereich der AIFM-Richtlinie

Neben der intensiven Befassung mit der Umsetzung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) in deutsches Recht hat der ZIA auch die weiteren Entwicklungen zu diesem Dossier auf europäischer Ebene im Auge behalten. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat Ende 2012 Konsultationen zu Schlüsselkonzepten der AIFM-Richtlinie veröffentlicht und dabei erfreulicherweise die bereits im Diskussionspapier aus dem Februar 2012 vorgenommene Erläuterung der einzelnen Bestandteile der AIF-Definition, insbesondere auch der „bestimmten Anlagestrategie“, übernommen. Der ZIA hatte sich gemeinsam mit anderen Immobilienverbänden dafür eingesetzt, die dringend benötigte Klärung des Anwendungsbereichs der AIFM-Richtlinie über eine Auslegung des Merkmals „bestimmte Anlagestrategie“ zu konkretisieren, um auf diese Weise klarzustellen, dass deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften und REITs nicht als alternative Investmentfonds anzusehen sind.

Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Partnern

Im Jahr 2012 hat der ZIA insbesondere die Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Partnerverbänden weiter ausgebaut um zu einer verstärkten Wahrnehmung und einem geschlossenen Auftreten der Immobilienwirtschaft in Brüssel beizutragen. Zusammen mit den BID-Partnerverbänden hat der ZIA zwei erfolgreiche hochrangige Gesprächsrunden mit Energiekommissar Günther Oettinger sowie Vertretern des Europäischen Parlaments, der Generaldirektion Binnenmarkt in der Europäischen Kommission und der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland organisiert. Daneben beteiligt sich der ZIA auch an der monatlich erscheinenden Publikation „EU Info“ der deutschen Immobilienverbände in Brüssel. Auch die Koordination mit europäischen Organisationen wie EPRA, INREV und RICS beziehungsweise Partnerverbänden wie der British Property Federation oder der Swedish Property Federation konnte durch die Einrichtung eines informellen EU Real Estate Forums intensiviert werden und hat im Laufe des Jahres zu einem regen Informationsaustausch und der Erstellung gemeinsamer Positionspapiere beigetragen.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Erstveröffentlichung: ZIA Geschäftsbericht 2012/2013