27.04.2026

Doppelförderung oder doppelter Ärger?

Ein Bund-Länder-Streit mit Happy End

Dr. Paul Kowitz, Geschäftsführer, KPC Berlin GmbH
Dr. Paul Kowitz

Kommunen, die an der Städtebauförderung teilnehmen wollen, müssen einen Eigenanteil zur Kofinanzierung aufbringen. So weit, so bekannt. Ebenso wenig neu ist, dass viele Städte und Gemeinden angesichts wachsender Pflichtaufgaben und steigender Sozialausgaben mit ausgesprochen klammen Haushalten kämpfen. Für so manchen Kämmerer klang es daher wie eine kleine finanzpolitische Erlösung: den kommunalen Eigenanteil einfach aus anderen Bundeshilfen bestreiten.
Genau darüber wurde in den vergangenen Monaten politisch heftig gestritten. Die Frage lautete: Dürfen Kommunen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) nutzen, um damit ihren Eigenanteil an der Städtebauförderung zu finanzieren?

Im Kern ging es also um nichts weniger als die Frage, ob der Bund den Kommunen gewissermaßen zweimal helfen darf. Die Länder fanden: selbstverständlich. Der Bund sah das deutlich skeptischer. Was zunächst nach einer etwas trockenen Debatte aus der Welt der Finanzverwaltung klingt, entscheidet am Ende darüber, wie groß der investive Spielraum der Kommunen tatsächlich ist.

Doch der Reihe nach: Kurz nach ihrem Amtsantritt schnürte die neue Bundesregierung ein Paket, das mit 500 Milliarden Euro das größte Schuldenprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik darstellt. Über eine Laufzeit von zwölf Jahren sollen davon insgesamt 100 Milliarden Euro an Länder und Kommunen fließen. So sieht es das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) vor.

Allerdings enthält das Gesetz noch eine weitere interessante Passage: In § 2 Absatz 2 wird den Ländern ausdrücklich überlassen, ob und in welchem Umfang sie ihre Kommunen an diesen Mitteln beteiligen. Entsprechend unterschiedlich fällt die Großzügigkeit aus. Während in Berlin gerade einmal 4,4 Prozent der Mittel bei den Kommunen ankommen, sind es in Baden-Württemberg immerhin 66,6 Prozent.

Nun haben Länderfinanzminister bekanntlich nicht nur klebrige Finger – an denen Geld mitunter erstaunlich gut haften bleibt –, sondern gelegentlich auch kreative Ideen. Wenn die Kommunen schon nicht den gesamten Geldsegen aus dem Sondervermögen erhalten, so die Argumentation, dann könnten sie doch wenigstens davon profitieren, indem sie damit ihre Eigenanteile für die Städtebauförderung bezahlen. Schließlich soll diese laut Koalitionsvertrag bis 2029 ohnehin auf stattliche 1,59 Milliarden Euro anwachsen.

Damit dieses Modell funktioniert, musste allerdings eine Hürde aus dem Weg geräumt werden: das sogenannte Doppelförderungsverbot. Die Länder machten ihre Zustimmung zum LuKIFG daher davon abhängig, dass dieses Verbot aus dem Gesetz gestrichen wird. Der Bund stimmte – wenn auch eher zähneknirschend – zu.

Doch die Geschichte war damit noch nicht zu Ende. Als die Länder kurze Zeit später eigene Gesetze auf den Weg brachten, um die Förderbedingungen und Auszahlungsmodalitäten für die neuen Mittel festzulegen, meldete sich plötzlich das Bundesfinanzministerium zu Wort. Es ließ wissen, dass Landesgesetze keine Doppelförderung mit anderen Bundeshilfen – etwa der Städtebauförderung – zulassen dürften.

Die Reaktion in den Ländern schwankte zwischen Verwunderung und Stirnrunzeln. In Sachsen und Sachsen-Anhalt etwa hatten sich zahlreiche Kommunen bereits darauf eingestellt, endlich an der Städtebauförderung teilnehmen zu können, weil sie ihren bislang nicht finanzierbaren Eigenanteil künftig aus LuKIFG-Mitteln bestreiten wollten. Entsprechend groß war die Verunsicherung.

Schließlich schalteten sich die kommunalen Spitzenverbände ein und erinnerten daran, dass das Doppelförderungsverbot im Bundesgesetz bewusst gestrichen worden war. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz sah sich bemüßigt, dem Bund bei dieser kleinen gesetzgeberischen Erinnerungslücke per Beschluss auf die Sprünge zu helfen.
Und tatsächlich: Die Geschichte hat – zumindest vorerst – ein Happy End. Der Bund hat seinen Widerstand aufgegeben, Doppelförderungen sollen künftig möglich sein. Für viele Kommunen ist das eine gute Nachricht. Sie können ihren Anteil an den LuKIFG-Mitteln nun dafür nutzen, die Eigenanteile für die Städtebauförderung aufzubringen.
Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Bundesland hat nicht im vorauseilenden Gehorsam doch noch ein Doppelförderungsverbot ins Landesgesetz geschrieben – man weiß ja nie.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von KPC Berlin GmbH
Erstveröffentlichung: DSK kompakt, Ausgabe 03/2026

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