Herr Senator Gaebler, das Schneller-Bauen-Gesetz gilt als großer Wurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Wie lange hat die Konzeption gedauert und war es schwer für Vereinfachungen bei der Planung zu werben?
Das Schneller-Bauen-Gesetz ist im Dezember 2024 in Kraft getreten. Der Gesamtprozess hat etwa eineinhalb Jahre gedauert. Es war ein sehr konstruktiver Prozess, an dem alle wesentlichen Akteure wie die Landeseigenen Wohnungsunternehmen, Verbände und Bezirke teilgenommen haben. Alle Beteiligten waren sich von Anfang einig, dass die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gemeinsames Ziel ist, damit mehr bezahlbarer, sicherer und klimagerechter Wohnungsbau entsteht. Naturgegeben wurde an der einen oder anderen Stelle um den richtigen Weg und die damit verbundenen Maßnahmen gerungen. Insgesamt ist ein anerkanntes Gesetz entstanden, das ein Umdenken im Wohnungsbau ermöglicht und uns die Chance gibt, den Herausforderungen des Wohnungsmarktes in Berlin schnell und effizient zu begegnen.
Wie sind die Reaktionen der Bezirke? Und wie erfolgt die Abwägung zwischen klassischem B-Plan und beschleunigtem Verfahren in der Praxis?
Nach anfänglicher Skepsis zum Beispiel zu Fragen der Zuständigkeit, haben wir heute den Eindruck, dass die Umsetzung reibungslos läuft. Es liegen uns keine Rückmeldungen über größere Probleme durch das Schneller-Bauen-Gesetz vor. Aktuell werten wir gerade eine Befragung zur Funktionsweise des Gesetzes unter den Landeseigenen Wohnungsunternehmen, den Bezirken, der Senatsverwaltung und Verbänden aus. Dazu werden die Ergebnisse im Sommer vorliegen.
Das Schneller-Bauen-Gesetz hat kein eigenes B-Plan-Verfahren kreiert. Es beschleunigt an verschiedenen Punkten im Planungs- beziehungsweise Abstimmungsprozess bis hin zur Genehmigung. Der Bau-Turbo des Bundes zielt auf das B-Plan-Verfahren ab. Hier kann bei vielen Verfahren auf ein langwieriges B-Planverfahren verzichtet werden. An dieser Stelle setzt auch das Gesetz für Einfaches Bauen ein.
Wie lassen sich städtebauliche und architektonische Qualität beim Wohnungsbau sichern – auch wenn schneller geplant und gebaut wird?
Für ausgewählte Bauprojekte finden Qualifizierungsverfahren statt. Das können Werkstattgespräche, Gestaltungsverfahren oder Architekturwettbewerbe sein. Ein Beispiel sind unsere 24 Neuen Stadtquartiere wie die Elisabeth-Aue oder die Schöneberger Linse, die zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt beitragen werden. Hier definieren städtebauliche Wettbewerbe den öffentlichen Raum. Berücksichtigt wird dabei gutes Wohnen in sicheren Nachbarschaften, die Infrastruktur wie Kita und Schule, die Nahversorgung, Freizeit-, Grün und Sportflächen. Das neue Gebiet wird in Gänze gedacht und geplant, damit die Berlinerinnen und Berlinern ein gutes Zuhause bekommen. Bei kleineren Vorhaben reichen aber auch andere Verfahren aus.
Berlin will nicht nur schneller genehmigen, sondern auch schneller und günstiger Bauen. Welches sind die aus Ihrer Sicht entscheidenden Verbesserungen des Gesetzes für einfaches Bauen?
Wir vereinfachen die Aufstockung oder Umwandlung der Nutzung bestehender Gebäude, reduzieren verbindliche Vorgaben für Ausstattungen. Außerdem reduzieren wir Nachweispflichten und vereinfachen Genehmigungsverfahren. Flankiert wird das durch untergesetzliche Maßnahmen, damit das Gesamtpaket maximale Wirkung entfalten kann und wir als Land alle Handlungsoptionen nutzen. Ziel sind bessere Rahmenbedingungen für einfaches und kostengünstiges Bauen sowie die Verankerung einfacher Bauweisen in der Praxis. Durch gute Beispiele und entsprechende Information wollen wir ein Umdenken bzw. einen Paradigmenwechsel bei Bauherren, Planern und Bauwirtschaft erreichen. So ändern wir zum Beispiel die rechtlichen Anforderungen zum Brand- oder Schallschutz oder auch zur Mindestraumhöhe in Dachgeschossen. Zur weiteren Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren werden bestimmte Fristen verkürzt.
Welche Effekte können beide Gesetze auf die Wohnungsmarktsituation in Berlin haben? Schaffen wir wieder genügend Angebot, damit die Berliner wieder geplant umziehen können, wenn sich ihre Wohnbedürfnisse verändern?
Berlins Attraktivität ist ungebrochen. Laut offizieller Bevölkerungsprognose wird die Stadt 2040 über vier Millionen Einwohnerinnen und Einwohner haben. Das bedeutet, dass pro Jahr 20.000 Wohnungen gebaut werden müssen. Das erreichen wir noch nicht ganz. Aber in dieser Legislaturperiode werden 80.000 Wohnungen entstehen. Das bedeutet ein neues Zuhause für mehr als 160.000 Berlinerinnen und Berliner. Und wir werden weiter dranbleiben. Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz und dem Gesetz für einfaches Bauen sowie einer gezielten Wohnraumförderung setzen wir die richtigen Impulse, um den Wohnungsbau schneller, effizienter und kostengünstiger zu machen. Dabei berücksichtigen wir auch verschiedene Wohnbedarfe wie barrierefreies und altersgerechtes Wohnen, Wohnungen für Azubis und Studierenden sowie Familien.
Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Senatsverwaltung fürStadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Erstveröffentlichung: The Property Post, Mai 2026