Deutschland hinkt bei privaten Infrastruktur-Investments hinterher. Standortfördergesetz als Hoffnungsträger.
Das Sondervermögen der Bundesregierung über 500 Mrd. Euro wird nicht reichen, um die nötigen Infrastrukturinvestitionen zu tätigen; zusätzliches privates Kapital ist nötig. Allein um die selbstgesteckten Ziele zur Energiewende bis 2030 zu bewältigen, müssten insgesamt 1 Billion Euro investiert werden. Aber es gibt noch viele Hindernisse, die eine Zusammenarbeit von Staat und Privatwirtschaft erschweren.
Grundsätzlich sprechen viele Gründe für Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen. So sind die Erträge, die in dieser Assetklasse erzielbar sind, überdurchschnittlich. Seit 2010 erzielen Infrastrukturinvestments eine durchschnittliche jährliche Rendite von 10,7 Prozent. Gleichzeitig fallen die jährlichen Renditeschwankungen mit durchschnittlich 3,8 Prozent vergleichsweise gering aus. Für beispielsweise ausschüttungsorientierte Infrastrukturinvestments (Core-Plus) liegt die Internal Rate of Return (IRR) zwischen 8 und 11 Prozent auf Zielfondsebene. Bei wachstumsorientierten Value-Add-Infrastrukturinvestments erreicht die IRR sogar Werte zwischen 11 und 15 Prozent.
In Deutschland ist das Angebot für Infrastruktur-Investments noch überschaubar; gleichzeitig wächst mit der Diskussion um marode Brücken, sanierungsbedürftige Schulen und überlastete Stromnetze das Interesse. „Weil die Nachfrage im Inland nicht bedient werden kann, müssen aktuell noch viele deutsche Investoren wie Familiy Offices, Versicherungen und Versorgungswerke etc. ins Ausland ausweichen“, beobachtet Dirk Krupper, Geschäftsführer Helaba Invest.
Das liegt laut Christoph Kraiker, CEO bei Hauck & Aufhäuser Fund Services, unter anderem an den Rahmenbedingungen für Infrastruktur-Investments: Diese seien in anderen europäischen Ländern weitaus besser. „Länder wie die Niederlande, Großbritannien, Griechenland, Frankreich, die Schweiz oder Österreich haben umfangreiche Erfahrungswerte mit öffentlich-privaten Partnerschaften. Das hat zur Folge, dass es eine große Auswahl und eine hohe Kompetenz bei den Marktakteuren gibt. So werden beispielsweise in Österreich Autobahnen und Schnellstraßen von der Firma ASFINAG betreut. Sie erhält keine Gelder aus dem Staatshaushalt, sondern finanziert sich ausschließlich über Mauteinnahmen und Kapitalmarkt-Anleihen. Wenngleich ASFINAG dem Staat gehört, unterliegt sie keiner Steuerung durch die Politik. Das sorgt für eine große Stabilität bei der strategischen und finanziellen Ausrichtung und macht sie attraktiv für Investoren“, erläutert Kraiker.
PPP fristet in Deutschland ein Nischendasein
Darüber hinaus seien in Deutschland Projekte im Bereich Public-Private-Partnership (PPP) noch immer selten und die Vorbehalte groß. Das liege unter anderem an den unterschiedlichen Interessen von öffentlicher Hand und Investoren. So denken Politiker eher in Legislaturperioden. „Sie wollen den schnellen Erfolg. Infrastrukturprojekte sind hingegen langfristig angelegt. Oft dauert es von der Planung bis zur Inbetriebnahme über zehn Jahre“, führt Martin Hüwel aus. Er ist Rechtsanwalt und Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.
Darüber hinaus bestünden auf beiden Seiten unterschiedliche Erwartungen: Kommunen denken vornehmlich an die Daseinsvorsorge, ob sie beispielsweise genügend KiTa-Plätze oder Bildungseinrichtungen für ihre Bürger haben und ob diese in einem guten Zustand sind. Investoren hingegen haben Interesse an gut strukturierten Projekten mit überschaubaren Risiken, die einen stabilen Cashflow und eine möglichst hohe Rendite erzielen. Bei der vertraglichen Gestaltung von PPP-Projekten hakt es häufig an der Ausgestaltung von Mitspracherechten der Investoren etwa bei der Betreiberauswahl.
Erfreulicherweise scheint sich aber auf Bundes- und Kommunalebene vermehrt der Gedanke durchzusetzen, dass die anstehenden Investitionen nur mit privatem Kapital umsetzbar sind.
Mehrere Gesetzesänderungen sorgen zudem für mehr Sicherheit und eine bessere Planbarkeit von Infrastruktur-Investments. Zu nennen ist das Fondsstandortgesetz, das Zukunftsfinanzierungsgesetz I, die Anpassung der Anlageverordnung sowie das Standortfördergesetz, das Anfang 2026 in Kraft treten soll. Letzteres soll gezielt Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien vereinfachen. Ferner setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine praxisnahe Überarbeitung von Solvency II ein. Ziel ist es, das Investitionspotenzial der Versicherungswirtschaft stärker für Infrastruktur- und Wagniskapitalprojekte zu mobilisieren und übermäßige nationale Kapitalpuffer nach Möglichkeit abzubauen.
Besonders beliebt: Investitionen in Energie, soziale Infrastruktur und Logistik
Zu den besonders nachgefragten Investments zählen Solar- und Windparks. Darüber hinaus stehen Investitionen in die soziale Infrastruktur auf der Liste der Anleger weit oben. Dazu zählen unter anderem Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. Das Augenmerk richtet sich vor allem auf Core- und Core-Plus-Produkte.
Laut Krupper hätten auch wichtige Nischensektoren ihre Relevanz, wie Biomasse oder Waldflächen: „Je mehr Bedeutung Infrastruktur-Investments künftig haben, umso mehr werden auch Nischenangebote an Gewicht gewinnen.“
Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von RUECKERCONSULT GmbH
Erstveröffentlichung: The Property Post, Dezember 2025