08.06.2026

Deutschland bemerkenswert attraktiv

Nina Schmidt, Partnerin, Ypsilon GmbH
Nina Schmidt

Im ersten Quartal 2026 stammten über drei Viertel des in Deutschland investierten Venture Capital aus dem Ausland, mit Abstand am meisten aus den USA (rund 34 Prozent). Damit ist Deutschland trotz aller Unkenrufe ein attraktiver Venture-Capital-Standort. Nina Schmidt, Partnerin bei Ypsilon, ist für das Beratungsgeschäft in Bezug auf Venture Capital verantwortlich. Ihre besondere Expertise ist die steuerliche Begleitung von US-Investoren in Deutschland und umgekehrt. Im Interview mit The Property Post spricht sie über den deutschen VC-Markt, den KI-Hype, Renditen und steuerliche Fallstricke.   

TPP: Frau Schmidt, wie entwickelt sich der Venture-Capital-Markt aktuell, und welche Branchen stehen besonders im Fokus?
NS: Der Jahresauftakt 2026 war ruhig, aber tragfähig. Nach dem kürzlich veröffentlichten KfW-Venture-Capital-Dashboard flossen im ersten Quartal rund 1,7 Milliarden Euro in deutsche Start-ups, sechs Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Branchenseitig dominiert Künstliche Intelligenz mit 58 Prozent des Quartalsvolumens, deutlich über dem Vorjahresschnitt von 43 Prozent. Allerdings zeigen die großen KI-Runden des Quartals, dass AI-Start-ups beim Kapitalzugang derzeit einen Vorteil in den USA und teilweise in Frankreich zu haben scheinen. Auf der Exit-Seite hält die seit Q3 2024 bestehende IPO-Durststrecke an. Hoffnung kommt hier eher von außen: Aus Sicht der KfW könnten die für die zweite Jahreshälfte diskutierten Börsengänge US-amerikanischer AI-Marktführer ein wichtiges Signal auch für den europäischen Markt senden.

TPP: Können Sie etwas zu den Renditen im Venture-Capital-Segment sagen?
NS:
Zur Orientierung zwei Zahlen: Europäische VC-Fonds liefern laut Invest Europe über zehn Jahre einen Netto-IRR von rund 19 Prozent, US-Fonds etwas mehr als 15 Prozent. Diese Mittelwerte sind aber nur ein erster Anhaltspunkt, weil die Streuung zwischen den Fonds erheblich ist und stark von weiteren Treibern wie Branchenfokus, Finanzierungsphase und Vintage-Jahr abhängt. 

In erfolgreichen VC-Portfolios tragen typischerweise wenige Unternehmen den Großteil der Wertschöpfung. Neben diesen Faktoren und weiteren Kennzahlen ist für eine attraktive Rendite aber auch eine sorgfältige Steuerplanung wichtig. Ein starker Netto-IRR auf Fondsebene kann durch eine erhöhte Steuerlast auf Investorenebene wieder geschmälert werden, etwa durch Effectively Connected Income oder die Branch Profits Tax in den USA. Diese Effekte sollten idealerweise vor dem Investment geprüft werden.

TPP: Bedeutet das im Umkehrschluss, dass US-Investitionen für deutsche Investoren wegen der zusätzlichen Steuerlast unattraktiv sind?
NS:
Nein, ganz im Gegenteil. Der US-Markt hat nach Angaben der KfW im ersten Quartal 2026 ein Dealvolumen von rund 248 Milliarden US-Dollar erreicht. Das entspricht bereits fast 90 Prozent des gesamten US-Vorjahresvolumens und liegt um ein Vielfaches über dem deutschen bzw. europäischen Niveau. Allein vier KI-Mega-Runden, darunter von OpenAI, Anthropic und xAI, sammelten zusammen rund 188 Milliarden US-Dollar ein, also gut drei Viertel des genannten Quartalsvolumens. In dieser Größenordnung entsteht weltweit kaum vergleichbare Wertschöpfung, und eine pauschale Investitionsabsage allein aus steuerlichen Gründen wäre kurzsichtig. Steuerliche Effekte sind kein K.O.-Kriterium, sondern Faktoren, die von Anfang an in die Strukturentscheidung gehören. Wer das US-Investment sauber aufsetzt und während der Haltedauer sorgfältig steuerlich begleiten lässt, kann die meisten Reibungsverluste vermeiden oder zumindest planbar machen. Entscheidend ist, dass die Struktur- und Steuerberatung nicht nachgelagert eingebunden wird, sondern diese Punkte schon vor der Investitionsentscheidung mitgedacht werden.

TPP: Mit Blick auf die Renditen haben Sie gerade Europa und die USA gegenübergestellt. Wo steht Deutschland in diesem Vergleich?
NS
: Auf Renditeebene lässt sich Deutschland kaum belastbar einordnen. Vergleichen lässt es sich aber auf Marktebene: Nach Angaben der KfW aus März 2025 erreichte Deutschland gemessen am Verhältnis der VC-Investitionen zur Wirtschaftsleistung in den Jahren 2021 bis 2025 durchschnittlich eine Quote von 0,25 Prozent. Wir lagen damit knapp über dem Durchschnitt der EU-Mitgliedsstaaten von 0,24 Prozent. Frankreich kam im selben Zeitraum auf 0,36 Prozent, das Vereinigte Königreich mit 0,77 Prozent rund dreimal so hoch, und die USA erreichten mit 0,9 Prozent gut das Dreieinhalbfache des deutschen Werts.

Innerhalb dieses Bildes ist Deutschland für ausländische Investoren ein bemerkenswert attraktiver Markt: Im ersten Quartal 2026 stammten über drei Viertel des hier investierten Kapitals aus dem Ausland, mit Abstand am meisten aus den USA (rund 34 Prozent). Auch im Mehrjahresschnitt 2021 bis 2025 waren US-Investoren in jedem einzelnen Jahr die größte ausländische Kapitalquelle, mit Anteilen zwischen 24 und 41 Prozent.

Die Verflechtung läuft also in beide Richtungen: Deutsche Investoren engagieren sich in den USA und umgekehrt engagieren sich US-Investoren in Deutschland. Und genau wie deutsche Investoren in den USA steuerliche Besonderheiten beachten müssen, gilt das umgekehrt natürlich auch für ausländische Investoren in deutschen Strukturen – Stichwort: beschränkte Steuerpflicht.

TPP: Welche Rolle spielt die beschränkte Steuerpflicht für ausländische Investoren in deutschen VC-Fonds?
NS:
Die beschränkte Steuerpflicht ist einer der Ausgangspunkte, an denen viele weitere steuerliche Fragen hängen. Sie greift, sobald ein ausländischer Investor bestimmte inländische Einkünfte erzielt, etwa über eine in Deutschland belegene Betriebsstätte eines gewerblichen Fonds. In der Folge wird der Investor im Inland erklärungspflichtig und muss gegebenenfalls deutsche Ertragsteuern tragen. Das Investment eines ausländischen Beteiligten ist aber nicht nur aus nationaler Sicht, sondern auch auf Abkommensebene zu prüfen. Es ist also zu klären, welchem Staat das finale Besteuerungsrecht für die erzielten Erträge zusteht. Die maßgeblichen Regelungen sind komplex. Eine wichtige Weichenstellung fällt deshalb bereits bei der Wahl der Fondsstruktur beziehungsweise des Investitionsvehikels.

TPP: Frau Schmidt, abschließend: Was hat Sie persönlich zur internationalen Steuerberatung mit US-Bezug gebracht, und wie unterstützt Ypsilon Mandanten an dieser Schnittstelle?
NS:
Die Verbindung von deutschem und internationalem Steuerrecht zieht sich durch meine gesamte Beratungspraxis. Als Fachberaterin für Internationales Steuerrecht begleite ich seit vielen Jahren Mandate mit genau den Themen, über die wir heute gesprochen haben: grenzüberschreitende Investitionen und die laufende steuerliche Begleitung der dahinterstehenden Strukturen.

Mein Beratungsschwerpunkt liegt dabei vor allem im Venture Capital-Bereich, das heißt, ich betreue US-Fonds mit inländischen Anlegern oder Investments und umgekehrt deutsche Fonds mit US-Anlegern oder US-Investments. Gerade an dieser deutsch-amerikanischen Schnittstelle sind viele Details wichtig, die bei der Rechtsformwahl, der Compliance und der Strukturierung von Beginn an mitgedacht werden sollten.

Aus diesem Grund bauen wir bei Ypsilon unsere transatlantische Kompetenz und unser Netzwerk gezielt aus. Das ermöglicht es uns, unsere Mandanten zugleich in deutschen und US-steuerlichen Belangen zu beraten und sie über die gesamte Laufzeit ihrer grenzüberschreitenden Strukturen zu begleiten.

TPP: Vielen Dank für das Gespräch!

 

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Ypsilon
Erstveröffentlichung: The Property Post, Juni 2026

Konversation wird geladen