10.02.2026

Wohnen in Berlin

SPD-Fraktion strebt staatlich gelenkte Bedarfswirtschaft an

Uwe Bottermann, Rechtsanwalt und Partner, Bottermann Khorrami
Uwe Bottermann

Herr Bottermann, die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus rückt näher, wie blicken Sie als auf Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt auf die Positionspapiere der Parteien? 
Mein Fokus liegt zunächst auf den Ansätzen, den Mieterschutz noch stärker auszuweiten. Das ist ja immer die Kehrseite weiterer Einschränkungen von Eigentümerrechten bis hin zur Vergesellschaftung größerer Wohnungsbestände. Ich bin gespannt, ob etwa die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen, ihren Gesetzentwurf zum Wahltermin am 20. September zur Abstimmung stellen wird. Darin finden sich Bestimmungen zur Beschränkung des Verkaufs und der Beleihung von Immobilien, die den Berliner Wohnimmobilien Markt auf Jahre bremsen würden, weil jeder Verkäufer nachweisen müsste, dass seine Immobilie nicht zum Bestand eines Unternehmensverbundes mit mehr als 3.000 Wohnungen gehört.

Haben Sie den Eindruck, dass die Initiatoren die politischen Parteien in Berlin unter Handlungsdruck setzen? 
Der Druck kommt nicht nur von der Initiative und dem linken Spektrum, sondern aus der Mitte der Gesellschaft. Dass Eingriffe in Eigentumsrechte auch dort als legitimes, wirksames und anerkanntes Mittel erscheinen, um geringere Mieten und einen noch besseren Schutz der Mieter zu gewährleisten, ist vielleicht der größte wohnungspolitische PR-Erfolg der Linken. Dabei gibt es in der jüngeren Zeit keinen Nachweis irgendeines Erfolges. Zwar mögen beispielsweise die Mieter in den Häusern, für die in den vergangenen Jahren das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt worden ist und die jetzt Genossenschaften oder einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gehören, zunächst geringere Mieten zahlen als bei einem privaten Eigentümer, der mehr in seine Bestände investiert. Das Mittel ist jedoch sozial ungerecht. Denn es hilft ohne Ansehen des Bedarfs immer nur wenigen Haushalten und es bindet erhebliche Mittel, die beispielswiese von den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften besser für den Wohnungsneubau verwendet würden. 

Kenia, Ampel oder eventuell Schwarz-Rot, keine der aktuell wahrscheinlichen politischen Konstellationen kommt ohne die Berliner SPD aus. Wie sehen Sie deren Rolle für die künftige Wohnungspolitik?
Zunächst einmal: Bis zur Wahl sind es noch acht Monate. Aber vieles spricht natürlich dafür, dass die SPD alles dafür tun wird, nach dem September, erneut die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen an der Spitze zu besetzen. Dabei besorgt mich, dass sich die SPD-Fraktion mit den Ergebnissen ihrer Klausurtagung sich selbst für Berliner Verhältnisse abenteuerlich positioniert hat. Das betreffende Papier markiert im Grunde einen Systemwechsel weg von der sozialen Marktwirtschaft, in der auch Gewinne erwünscht sind, hin zu einer staatlich gelenkten Bedarfswirtschaft. Danach sollen Verkäufe von Wohnimmobilien untersagt werden können, Gewinnobergrenzen für Wohnungsunternehmen eingeführt werden und über Sozialquoten in die Mieterauswahl eingegriffen werden. Dabei ist die freie Auswahl des Vertragspartners gefährdet, das letzte Relikt Markt, das Berliner Vermietern noch geblieben ist. 

Was sagen Sie dazu, dass auch die SPD den Artikel 15 des Grundgesetztes für die Regulierung des Berliner Mietwohnungsmarktes nutzen will? 
Die SPD will hier das eine ohne das andere, also eine, wie sie sagt, dauerhafte soziale Regulierung es Berliner Mietwohnungsmarktes, ohne dabei die Wohnungsbestände in Landeseigentum zu überführen. Liest man den Katalog der Forderungen in dem betreffenden Kapitel, dann strebt die Partei nichts weniger als eine umfängliche Abschaffung von Eigentumsrechten ohne formelle Enteignung an. Den Wählern wird dabei gesagt: Seht her, wir setzen den Volksentscheid um. Gleichzeitig bemüht sich die Partei um eine signifikant sozialdemokratische vom Kommunismus verschiedene Position. Dieser Widerspruch lässt sich in diesem Fall kaum auflösen.

Welche Restriktionen beschäftigen Sie in Ihrer aktuellen Arbeit? 
Derzeit ist das vom Land Berlin angestrebte Verbot der möblierten Vermietung auf Zeit in Milieuschutzgebieten ein heißes Thema. Die SPD möchte die möblierte Vermietung auf Zeit für das gesamte Stadtgebiet untersagen und durch die Bezirke verfolgen. Dabei ist die Befristung eines Wohnungsmietverhältnisses auch heute nur gestattet, wenn ein Bedarf des Mieters besteht. Macht der Mieter geltend, dass die Befristung nicht von ihm ausgeht, hat er Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag, bei dem die Bedingungen der Mietpreisbremse zu berücksichtigen wären. Es wäre eventuell leichter, Aufklärungsarbeit unter den Mietern zu leisten, als neue Ermittlungsstellen in der Berliner Verwaltung zu schaffen. Ähnlich verhält es sich mit Forderungen nach Verschärfung der Mietpreisbremse. Mieter, die feststellen, dass ihr Vermieter die Miete zu hochangesetzt hat, bekommen vor Gericht relativ einfach Recht und müssen nicht einmal selbst Klagen, weil Dienstleister hier Geschäftsmodelle entdeckt haben. Dass die SPD fordert, dass der Staat hier von sich aus tätig wird, ist im Grunde eine Überversorgung. Sie zeigt, mit welcher Anspruchshaltung die Mieterverbände inzwischen an die Parteien und mithin an den Gesetzgeber herantreten, aber auch wie stark der politische Wettbewerb beim Mieterschutz inzwischen ist. 

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Bottermann::Khorrami
Erstveröffentlichung: The Property Post, Februar 2026

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