05.01.2026

Das Ende des Wohnungsmarktes

Uwe Bottermann, Rechtsanwalt und Partner, Bottermann Khorrami
Uwe Bottermann

Endet am 20. September 2026 der Berliner Mietwohnungsmarkts? Sicher ist: die LINKE steuert bei der Abgeordnetenhauswahl auf ein starkes Ergebnis zu. Schon bei der jüngsten Bundestagswahl gewann sie in Berlin drei Direktmandate. Der Trend zeigt weiter nach oben – auch weil die Bundesregierung das Thema Wohnen in Großstädten über Jahre unterschätzt hat. Die LINKE hat dagegen das Grundrecht auf eine angemessene Wohnung durchgehend thematisiert. Ihr größter Erfolg: Eingriffe in private Eigentumsrechte sind heute ein anerkanntes Werkzeug der Wohnungspolitik. Und Wohnungspolitik wird zunehmend mit Mietenpolitik gleichgestellt. 

In Berlin ist diese Entwicklung besonders deutlich. Anfang des Monats verlängerten SPD und CDU das Umwandlungsverbot nach Paragraph 250 des Baugesetzbuchs und die Mietpreisbremse bis 2029 – ohne große Debatte. Gleichzeitig sucht die Landespolitik nach dem gescheiterten Mietendeckel im „juristischen Neuland“ weiter nach neuen Eingriffsmöglichkeiten. Jüngstes Experiment: die befristete, möblierte Vermietung soll als „Änderung der Nutzungsart“ gelten. In den in Berlin weit verbreiteten Gebieten mit Milieuschutzverordnung würde das zu einer Genehmigungspflicht führen. Da die Zusage fast immer verweigert werden wird, läuft es auf ein Verbot hinaus.
Den Bürgern verkauft der Senat dieses Verbot als Schlag gegen ein angeblich erpresserisches Geschäftsmodell und als Dienst am klassischen Mietangebot. Es ist fraglich, ob die Gerichte der Argumentation von Senat und Gutachterautoren folgen, dass die Möblierung einer Wohnung und die Befristung eines Mietvertrages eine gänzlich verschiedene Nutzungsart begründen. Allerdings sind befristete Mietverträge heute schon streng begrenzt: Der Mieter muss einen eigenen Bedarf für die Befristung haben. Hat er diesen nicht, kann der Vertrag automatisch als unbefristetes Mietverhältnis gelten – zu den Bedingungen der Mietpreisbremse. 

Aber bestehende Gesetze und Ergebnisse interessieren die Mietenpolitik in der Regel weniger als Schlagzeilen. Es geht darum, dem Markt mit jedem neuen Vorstoß ein weiteres Stück Angebot zu entreißen und staatliche Kontrolle auszuweiten. Die per Volksentscheid angestoßene Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen mit über 3000 Wohnungen ist da nur die Spitze des Eisbergs – und möglicherweise gar nicht mehr nötig.

Denn das Ziel, Marktmechanismen im Mietwohnungsbereich auszuschalten, ist zumindest auf dem Papier nun fast erreicht. Abgesehen von Miethöhen im kleinen Neubausegment sind die Vertragsinhalte weitgehend gesetzlich vorgegeben. Die Wahl des Mieters bleibt dem Eigentümer zwar noch selbst überlassen. Doch auch diese letzte Freiheit des Eigentümers wollen LINKE und GRÜNE über verbindliche Sozialquoten bei der Wiedervermietung beschneiden.

Wo das endet, entscheidet sich womöglich im September. Zwei Wochen vorher könnte die AfD in Sachsen-Anhalt stärkste Kraft werden. Eine solche Zäsur in einem deutschen Länderparlament könnte in Berlin paradoxerweise einer linken Bürgermeisterin den Weg ebnen.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von Bottermann::Khorrami
Erstveröffentlichung: Immobilien Zeitung, Dezember 2025

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