09.02.2026

CSRD auf der Bremse

Umsetzung lässt auf sich warten – Was Immobilienunternehmen dazu wissen sollten

Dr.-Ing. Johannes Fütterer, Gründer & CEO, aedifion GmbH
Dr.-Ing. Johannes Fütterer

Zu Jahresbeginn 2026 sehen sich Immobilienunternehmen in Deutschland mit Blick auf ihre künftigen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert. Eigentlich hätte die bereits im Dezember 2022 beschlossene „EU-Richtlinie 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“, – vor allem unter ihrer englischen Bezeichnung „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) bekannt – schon bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Diese Frist hatte Deutschland versäumt, und inzwischen ist klar, dass auch bald zwei Jahre später noch keine verbindliche deutsche Regelung zu diesem Thema existiert.

Absehbar ist bislang lediglich, dass es voraussichtlich zu einer teilweisen Entschärfung beziehungsweise Verschiebung bestimmter, ursprünglich in der CSRD vorgesehener Pflichten kommen wird. Hintergrund ist das sogenannte Omnibus-Verfahren, das 2025 auf EU-Ebene initiiert wurde und darauf abzielt, übermäßige bürokratische Belastungen für Unternehmen zu reduzieren. In der Praxis soll dies vor allem durch eine Verkleinerung des Kreises berichtspflichtiger Unternehmen sowie durch ein späteres Inkrafttreten der Berichtspflichten für bestimmte Gruppen von Unternehmen erreicht werden. Wie das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) konkret aussehen könnte, geht aus dem am 3. September 2025 veröffentlichten Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Wann das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, ist jedoch weiterhin offen. Gleichzeitig zeichnet sich zumindest eine stärkere inhaltliche Fokussierung ab. 

Bislang standen Immobilienunternehmen im Kontext der CSRD vor einer Vielzahl an KPIs, Zielwerten und Reporting-Anforderungen, die parallel und teils unkoordiniert auf sie einwirkten. Mit der Umsetzung in nationales Recht und der zunehmenden Konzentration auf CO₂-Emissionen und Energieverbräuche wird nun klarer, worum es im Kern geht: um Dekarbonisierung – und darum, klimabedingte Mehrkosten im Gebäudebetrieb langfristig zu vermeiden. Diese inhaltliche Bündelung ist zu begrüßen, da sie den Blick auf die tatsächlich wirksamen Stellhebel lenkt.
Gleichzeitig sollten die Anpassungen im Zuge des Omnibus-Verfahrens nicht als grundsätzliche Kehrtwende missverstanden werden. Sobald der Kabinettsbeschluss zur CSRD-Richtlinie Gesetzeskraft erlangt, wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Immobilienunternehmen verbindlicher, zeitlich gestaffelt und prüfungspflichtig. Das schrittweise Inkrafttreten verschafft Unternehmen zwar eine gewisse Atempause, ist aber keineswegs als Abkehr von den grundlegenden Anforderungen zu verstehen.

Vor diesem Hintergrund wäre es ein Fehler, bisherige Vorbereitungen auf künftige Berichtspflichten ad acta zu legen. Entscheidend für eine tragfähige CSRD-Umsetzung ist die Verfügbarkeit belastbarer Betriebsdaten aus Gebäuden und Portfolios. Nur mit konsistenten Energie-, Emissions- und Verbrauchsdaten sowie nachvollziehbarer Datenherkunft lassen sich die künftig verpflichtenden Berichte erstellen und von Wirtschaftsprüfern testieren. Genau hier liegt in der Praxis oft der Engpass: Fehlende Messketten, unvollständige Datenverfügbarkeit und geschlossene Schnittstellen erschweren eine transparente, prüfbare Berichterstattung erheblich.

CSRD-Compliance ist ohne robuste Betriebsdaten nicht erfüllbar – und ohne Automatisierung nicht effizient. Die gute Nachricht: Wer jetzt auf die Digitalisierung des Gebäudebetriebs setzt, kann Aufwand, Kosten und Risiken erheblich reduzieren. Gleichzeitig entstehen Strukturen, die weit über die reine Pflichterfüllung hinausgehen.

Denn die im Zuge der CSRD-Vorbereitung aufgebauten Prozesse eröffnen vielen Immobilienunternehmen erstmals einen detaillierten und kontinuierlichen Einblick in Energieverbräuche, Emissionen und Betriebszustände ihrer Gebäude. Die dabei gewonnenen Informationen eignen sich nicht nur für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, sondern auch für die strategische Unternehmenssteuerung sowie für die Optimierung technischer und organisatorischer Prozesse. Die Folge sind messbare Reduktionen von Emissionen und Betriebskosten – Effekte, die nicht nur berichtsrelevant sind, sondern sich unmittelbar wirtschaftlich auswirken und echte Wettbewerbsvorteile schaffen können.

Vor diesem Hintergrund sollten Immobilienunternehmen das Thema CSRD auch dann nicht aus dem Blick verlieren, wenn sie nach dem demnächst zu erwartenden deutschen Gesetz möglicherweise nicht mehr zum Kreis der Berichtspflichtigen zählen werden oder später als zunächst erwartet berichten müssen. Die regulatorische Richtung ist eindeutig – und wer sich jetzt strukturiert vorbereitet, verschafft sich langfristig einen strategischen Vorsprung.

Die Nutzungsrechte wurden The Property Post zur Verfügung gestellt von aedifion
Erstveröffentlichung: The Property Post, Februar 2026

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