Standortfördergesetz stärkt Multi-Asset-Strategien
Multi-Asset-Strategien leben von der Möglichkeit, unterschiedliche Anlageklassen effizient miteinander zu kombinieren. Genau hier setzt das Standortfördergesetz (StoFöG) an. Mit dem am 10. Februar 2026 in Kraft getretenen Gesetz modernisiert der Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen für Investmentfonds und erleichtert die Mobilisierung privaten Kapitals für Zukunftsbereiche wie Infrastruktur, erneuerbare Energien und Private Equity. Für institutionelle Investoren und Asset Manager, die Dach- und Masterfonds einsetzen, eröffnen sich dadurch neue Gestaltungsspielräume.
Die wichtigste Neuerung betrifft Fonds-in-Fonds-Strukturen. Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen können künftig in sämtliche Arten von Investmentfonds investieren – einschließlich geschlossener Fonds. Damit erweitert sich das Anlageuniversum erheblich. Alternative Investments wie Private Equity, Venture Capital oder Infrastruktur lassen sich deutlich einfacher in Multi-Asset-Portfolios integrieren, ohne auf komplexe Parallelstrukturen oder Umgehungslösungen zurückgreifen zu müssen. Dachfonds gewinnen dadurch an Flexibilität und können liquide und illiquide Anlagen effizienter miteinander verbinden.
Ebenso bedeutsam ist die Angleichung von Aufsichts- und Steuerrecht. Bislang konnten aufsichtsrechtlich zulässige Investments steuerliche Risiken nach sich ziehen und im Extremfall den Investmentfondsstatus gefährden. Das StoFöG beseitigt diese Inkonsistenz. Solange die Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs erfüllt sind, bleibt eine mittelbar aus anderen Investmentvermögen stammende aktive unternehmerische Bewirtschaftung für den eigenen Investmentfondsstatus grundsätzlich unschädlich. Das schafft mehr Planungssicherheit für institutionelle Investoren und reduziert strukturbedingte Risiken bei der Umsetzung anspruchsvoller Multi-Asset-Strategien.
Auch für Masterfonds bringt das Gesetz wesentliche Verbesserungen. Investitionen in gewerbliche oder gewerblich geprägte Personengesellschaften – eine im Infrastruktur-, Energie- und Private-Equity-Bereich häufig genutzte Struktur – sind nun rechtssicher möglich, ohne den Fondsstatus von vorneherein zu gefährden. Gleichzeitig entfallen bisherige Beschränkungen bei Einnahmen aus der Erzeugung erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit Immobilien. Masterfonds können damit noch stärker als zentrale Plattform für unterschiedlichste Assetklassen dienen.
Das Standortfördergesetz stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Deutschland. Die Kombination aus erweitertem Anlageuniversum, höherer steuerlicher Rechtssicherheit und größerer Strukturflexibilität macht Dach- und Masterfonds zu leistungsfähigeren Vehikeln für Multi-Asset-Strategien. Institutionelle Investoren können ihre Asset Allokation künftig stärker an ihren Rendite- und Risikozielen ausrichten, anstatt sich von regulatorischen Strukturgrenzen einschränken zu lassen.
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Erstveröffentlichung: Jahrbuch der Anlageberatung, August 2026